22.04.2022

CSDR News

Die CSDR (Verordnung (EU) 909/2014) soll die Nachhandelsinfrastruktur sichern und eine ordnungsgemäße und pünktliche Durchführung von Wertpapiergeschäften gewährleisten. 

Bisher gab es in den Augen der EU-Kommission zu viele gescheiterte Wertpapierlieferungen und -abwicklungen. Diese sollten verringert werden und gleichzeitig eine Regulatorik für Zentralverwahrer (CSD) geschaffen werden. 

Besonderes Augenmerk liegt auf der "Abwicklungsdisziplin" (Settlement Discipline) und dem damit verbundenen Buy-In Regime. Zunächst sollen Strafzahlungen die Käufer und Verkäufer dazu anhalten im Nachhandel die Settlement Effizienz zu erhöhen. Die CSD´s selbst erheben die Strafgebühren bei ihren Teilnehmern, sollen daraus aber kein Geschäft machen. 

Wenn die Strafzahlung nicht zur Abwicklung führt, wird eine zwangsweise Eindeckung (Mandatory Buy-ins) vorgenommen. Das bedeutet, dass die betreffenden Instrumente zur Verfügung gestellt werden und dem Empfänger innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert werden. Bei einem Geschäft über eine Central Counterparty (CCP), wird diese hingehen und die Eindeckung vornehmen. Beim Handel über einen Handelsplatz verpflichtet der Handelsplatz seine Mitglieder und Teilnehmer in internen Regeln, Zwangseindeckungen gegen die Käufer vorzunehmen über einen Dritten, den sog. Buy-in Agent. 

Nach einhelliger Auffassung fast aller Marktteilnehmer stellt diese zwangsweise Eindeckung eine sehr kontroverse Regelung dar. Deswegen hat sich die EU-Kommission jüngst (16.03.2022) in einem Vorschlag dazu geäußert, die Regeln für das Mandatory Buy-in erst anzuwenden, wenn die Strafzahlungen nicht zu einer verbesserten Abwicklungsdisziplin beitragen. 

Es wird erwartet dass der neue Gesetzesentwurf beschlossen wird und nochmals die Regelungen der CSDR ändert. 

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