24.10.2022

CSDR News Part II

Die Central Securities Depositories Regulation (CSDR – Verordnung über Zentralverwahrer – EU 909/2014) ist und bleibt umstritten, insbesondere im Bezug auf das sog. Mandatory Buy-In.
Nach der Entscheidung das Mandatory Buy-In zu verschieben, merkte die Europäische Zentralbank (EZB) in einer Stellungnahme an, dass die obligatorischen Eindeckungen einen erheblichen Eingriff in die Ausführung von Wertpapiergeschäften und das Funktionieren der Wertpapiermärkte darstellen und es deswegen begrüßen würde, die obligatorischen Eindeckungen außen vor zu lassen.
Am 14.10.2022 wurde nunmehr die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1930 der Europäischen Kommission veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin erst ab dem 02. November 2025 gelten sollen, also weit in die Zukunft verschoben werden. Gleichzeitig tritt diese Delegierte Verordnung voraussichtlich am 02.11.2022 in Kraft und gibt dem Wertpapiermarkt somit Zeit die restlichen Regeln der CSDR umzusetzen und ggf. auf neue Vorstöße zum Mandatory Buy-In zu warten.