Erleichterte Gewichtung beim indirekten Clearing aus Sicht des Kunden – Vortrag am 29.09.2021 im Rahmen des VSK 20.21 – Kongress der Kreditwirtschaft

Im Rahmen des VSK 20.21 - Kongress der Kreditwirtschaft findet am 29.09.2021 der Stream "Derivate und Recht" statt.
Am Nachmittag begrüßt Sie dort die FinLegal - Rechtsanwaltsgesellschaft für die Finanzbranche mbH und informiert Sie mit einem "Regulatory Update".
Erleichterte Gewichtung beim Indirekten Clearing aus Sicht des Kunden
Indirektes Clearing, Sicherstellung der erleichterten Anrechnung beim Kunden. Wie ist die „erleichterte Übertragung“ im Sinne der CRR zu erreichen.
Zunächst möchte Herr Rechtsanwalt Holger Heuschen insbesondere die Reglungsgehalte von Art 305 CRR und Art. 48 EMIR darstellen, die zur umfassenden Erfüllung der regulatorischen Voraussetzungen der Befreiungsregelungen in der Praxis Hürden bereiten könnten. Vor allem gilt dies für die Kunden des indirekten Clearings, die gebotenen aufsichtsrechtliche Gewißheit über die Verfahren einer „erleichterten Übertragung“ (porting) auf ein anderes Clearingmitglied („backup CM“) zu erlangen. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Frage, ob und inwiefern hier für die nötige Rechtssicherheit für den Kunden zu sorgen ist. Hierbei werden auch die Regelungen für die zentralen Gegenparteien (CCPs) wie z.B. in Art 48 EMIR zu berücksichtigen sein. Auch zu diesem Thema freuen sich sodann Frau Regula Berger von der Basler Kantonalbank und Herr Wilfried Schütte von der DZ BANK auf eine kurze virtuelle Podiumsdiskussion, bei der dann auch unser Publikum eingebunden werden soll. Es soll einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch Raum gegeben werden, wie Banken und Kunden sicherstellen können, dass beim indirekten Clearing auch die Kunden von den Möglichkeiten der erleichterten Anrechnung der CRR Gebrauch machen können.