11.05.2023

Die letzten Meter für das Hinweisgeberschutzgesetz

Überraschend hat der Bundestag für den heutigen Tag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz auf die Tagesordnung genommen (Live im Bundestag - Abstimmung über Kompromiss zum Hinweisgeberschutz).

Nach der erfolgten Einigung im Vermittlungsausschuss wird auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, verzichtet werden. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Die Zeit für Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystem rennt, wenn das Gesetz jetzt verabschiedet wird.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!