Wir bieten:

Annahme der Meldungen

FinLegal bietet ein digitales Hinweisgebersystem für den Betrieb eines internen Meldekanals an. Selbstverständlich stehen Ihren Mitarbeitenden auf deren Wunsch hin auch die persönliche Kontaktaufnahme mit uns zur Verfügung.  

Wir übernehmen auch die erste Kommunikation mit der hinweisgebenden Person.

Prüfung

FinLegal prüft die Stichhaltigkeit und die Einordnung der eingegangenen Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Wir prüfen zudem die Anwendbarkeit weiterer Gesetze.

Wir stellen die Datenschutzkonformität der erhaltenen Daten zu den genannten Personen sicher. So kann es neben dem Hinweisgeber oder der Hinweisgeberin weitere schutzbedürftige Personen geben, z. B. solche, die von der Meldung namentlich betroffen sind.

Darüber hinaus übernehmen wir das Fristenmanagement und die Kommunikation mit dem Whistleblower. 

Zudem stellen wir ein rechts- und datenschutzkonformes Informationsmanagement in Ihrem Unternehmen und mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber sicher.

Abschluss

Sie werden regelmäßig informiert und erhalten einen Bericht über die eingegangenen Meldungen. Besteht der Verdacht eines Verstoßes, begleitet FinLegal das Verfahren mit dem Ziel, etwaige Rechtsverstöße so weit wie möglich zu beseitigen und das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Meldungen, die nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, werden von uns so bearbeitet, dass für Sie möglichst wenig oder kein Aufwand entsteht.

Empfehlung einer Folgemaßnahme

FinLegal berät Sie auf Basis der Stichhaltigkeitsprüfung über das weitere Vorgehen in Ihrem Unternehmen.

Wir üben diese Tätigkeit unabhängig aus und verfügen über die Kompetenz, die uns übermittelten Informationen rechtlich zu würdigen und geeignete, rechtssichere Folgemaßnahmen zu empfehlen. Dies kann beispielsweise eine interne Untersuchung, die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder Mangels an Beweisen oder die Abgabe an eine zuständige Behörde sein.

Wichtig ist: Die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen rechtlich relevanten Verstoß abzustellen, bleibt in der Verantwortung des Arbeitgebers, also des Unternehmens.
 

Ihr Ansprechpartner
Holger Heuschen

Holger Heuschen

+49 228 8192-400