Einführung eines Hinweisgebersystems
FinLegal übernimmt die Aufgaben einer internen Meldestelle für Unternehmen
Die Umsetzung der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ * insbesondere durch das nationale neue Hinweisgeberschutzgesetz steht bevor:
Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Für private Beschäftigungsgeber sind folgende Punkte zu beachten:
Alle Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten werden künftig verpflichtet sein, einen sogenannten internen Meldekanal einzurichten, über den hinweisgebende Personen bestimmte Rechtsverstöße melden können.
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung nach aktuellem Stand dann für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Ein interner Meldekanal hat das Ziel, für einen steten Verbesserungsprozess im Unternehmen zu sorgen. Das Erkennen von Rechtsverstößen soll im Unternehmen Haftungspotentiale reduzieren und Schaden minimieren. Ein Hinweisgebersystem kann somit ein wichtiger Baustein, wenn nicht gar ein zentraler, zur Früherkennung von Risiken und damit effektiver Compliance sein.
*Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Unsere Lösung für Ihr Unternehmen
Wir bieten ein rechtssicheres Hinweisgebersystem und gewährleisten dem Beschäftigungsgeber in jeder Phase des Ablaufs einer Hinweisgerbermeldung vertrauensvolle, umfassende Unterstützung, wie wir den zu schützenden Personen Vertraulichkeit und Datenschutzrechtssicherheit zusichern.
Wir sind objektiv. Sie müssen keine Interessenkollisionen in Ihrem Unternehmen fürchten. Auf die Akzeptanz des Hinweisgeberschutzsystems wird es ankommen.
Und: Sie benötigen keine neuen Strukturen in Ihrem Unternehmen für die Einrichtung einer internen Meldestelle!
Was ist zu tun?
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass eine „niederschwellige“ Beschwerdemöglichkeit für ihre Mitarbeitenden eingerichtet ist.
Unsere Services
Wir nehmen die Aufgaben der internen Meldestelle für Ihr Unternehmen wahr oder bieten Beratungsleistungen im arbeitsrechtlichen Umfeld für Arbeitgeber an.