Die effiziente Komplettlösung für Ihr Hinweisgebersystem

Unternehmen und auch öffentliche Dienste sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine vertrauenswürdige Meldestelle zur Verfügung zu stellen. FinLegal übernimmt diese Aufgabe als externer Dienstleister und bietet Ihnen damit Rechtssicherheit.

Im Zuge der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“* ist am 2. Juli 2023 in Deutschland das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass

  • Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten einen Meldekanal anbieten müssen.
  • Seit dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung bußgeldbehaftet für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten.
  • Seit dem 1. Dezember 2023 ist eine fehlende interne Meldestelle bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und bestimmten Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor unabhängig von der Beschäftigtenanzahl bußgeldbehaftet
  • Auch sollen Hinweisgeber (insbesondere Mitarbeitende) anonym auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen können. Eine Verpflichtung, diese zu bearbeiten, sieht das Gesetz nicht vor.

Beschäftigungsgeber profitieren von diesem neuen Meldeweg, denn durch das Erkennen möglicher Rechtsverstöße können interne Veränderungen angestoßen und positive Effekte erzielt werden. So können Haftungsansprüche reduziert und potenzielle Schäden minimiert werden. Das Hinweisgebersystem stellt somit einen wichtigen Baustein der Risikofrüherkennung dar und unterstützt eine effektive Compliance sowie die Einhaltung von bestehenden Bundes- und Landesregelungen.

*Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Unsere Lösung für Ihr Unternehmen

FinLegal bietet ein Hinweisgebersystem, das auch für Rechtssicherheit sorgt und gewährleistet eine vertrauensvolle und umfassende Betreuung von Beschäftigungs- und Hinweisgebern in jeder Phase des Meldeprozesses. Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz.

Da FinLegal als objektiver Dritter seine Dienste für das Hinweisgebersystem anbietet, müssen Sie als Beschäftigungsgeber keine Interessenkonflikte befürchten. Wir stellen die Unabhängigkeit des Hinweisgeberschutzsystems sicher – und erhöhen dadurch die Akzeptanz der Meldestelle in der Belegschaft.

Mit FinLegal als Dienstleister benötigen Sie für das Hinweisgebersystem keine neuen Strukturen in Ihrem Unternehmen und müssen nicht selbst eine interne Meldestelle einrichten.

Wir setzen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes für Sie um, sprechen Sie uns gerne an!

Was ist zu tun?

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass eine „niederschwellige“ Beschwerdemöglichkeit für ihre Mitarbeitenden eingerichtet ist.

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Unsere Services

Wir nehmen die Aufgaben der internen Meldestelle für Ihr Unternehmen wahr oder bieten Beratungsleistungen im arbeitsrechtlichen Umfeld für Arbeitgeber an.

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