Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen für das Programmjahr 2027
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen des jeweiligen Jahres werden gemeinsam von Bund und Land unter finanzieller Beteiligung der Gemeinden gefördert. Es können aber nur solche Maßnahmen gefördert werden, die zuvor in das Förderungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind und deren Mitfinanzierung der Bund zugestimmt hat.
Davon ausgehend, dass die gemeinsame Förderung fortgeführt wird, ist zum Zweck der späteren Zusammenfassung des erwarteten Bund-Länder-Programms 2027 ein Landesprogramm aufzustellen.
Die Städtebauförderung gliedert sich in folgende Programme:
- Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten.
Das Förderungsprogramm beruht auf den Anmeldungen der Gemeinden.
Die Anmeldungen für das Programmjahr 2027 sind in elektronischer Form per E-Mail bei den jeweils örtlich zuständigen Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL) termingerecht einzureichen:
- für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, deren Neuaufnahme in das Förderungsprogramm beantragt wird - Neumaßnahmen - bis zum 01.06.2026 und
- für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, die bereits in das Förderungsprogramm aufgenommen sind - Fortsetzungsmaßnahmen - bis zum 01.10.2026.
Die Anmeldungen sind in elektronischer Form grundsätzlich in einem einzigen zusammengefassten PDF-Gesamtdokument einzureichen.
