Neue Fördergrundsätze für das Bremer Förderprogramm "EFRE Mikrodarlehen"
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat die aktualisierten Fördergrundsätze zur Gewährung von Mikrodarlehen im EFRE Programm Land Bremen 2021-2027 (EFRE-Mikrodarlehen) veröffentlicht. Sie gelten bis zum 31.12.2027.
Mit dem EFRE-Mikrodarlehen erhalten Gründer*innen, Kleinunternehmen sowie Freiberufler*innen mit Vorhaben im Land Bremen ein Darlehen, das einen geringen Kapitalbedarf deckt. Es kann Finanzierungsbedarfe begleiten, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil z. B. kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind.
Mit den neuen Fördergrundsätzen wird der maximal mögliche Förderbetrag erweitert. Er beträgt jetzt
- maximal 50.000 EUR bei Gründungsvorhaben (Unternehmensalter: 0 bis 5 Jahre) mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 100.000 EUR und
- maximal 100.000 EUR bei Vorhaben von Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen (Unternehmensalter: ab 5 Jahre) mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 150.000 EUR.
Alle anderen Konditionen des EFRE-Mikrodarlehen wurden beibehalten.
Die Mitarbeiter vom "Starthaus Bremen & Bremerhafen" führen vor der Antragstellung einen vorbereitenden Beratungsprozess mit den potentiellen Antragstellern durch.
Die Antragsstellung erfolgt dann online über die Förderbar. Der Zugang zur Förderbar wird nach positiv verlaufener Beratung beim "Starthaus Bremen & Bremerhafen" durch Übermittlung eines entsprechenden Links ermöglicht.
Weitere Informationen sowie die aktuell zur Verfügung stehenden Dokumente können unter https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/mikrokredit eingesehen werden.
