27.05.2025

ISB modernisiert Programmkredite – Neue Richtlinien und Antragsformulare ab 27. Mai 2025

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) nimmt zum 27. Mai 2025 umfassende Anpassungen an ihren Programmkreditangeboten vor. Betroffen sind unter anderem der ISB Mittelstandskredit (665/667), der Aus- und Weiterbildungskredit RLP (601), der Effizienzkredit RLP (603) sowie der Betriebsmittelkredit RLP (605).

Mit der Überarbeitung der Programmrichtlinien verfolgt die ISB das Ziel, interne Abläufe zu standardisieren, die Bearbeitung effizienter zu gestalten und die Konformität mit aktuellen regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Einstellung eines Programms: Das Förderprogramm Aus- und Weiterbildungskredit mit Haftungsfreistellung (602) wird ab dem 27. Mai 2025 nicht mehr angeboten.
  • Wegfall der annuitären Tilgungsvariante: In den Spezialprogrammen Aus- und Weiterbildungskredit RLP (601), Effizienzkredit RLP (603) sowie Betriebsmittelkredit RLP (605) entfällt künftig die Möglichkeit einer annuitären Tilgung. Diese Maßnahme dient der Vereinheitlichung und Beschleunigung interner Bearbeitungsprozesse.
  • Neues Antragsformular: Das Antragsformular für die Programmkredite wird überarbeitet und um zwei Pflichtangaben ergänzt – die Umsatzsteuer-ID des Antragstellers sowie den Landkreis des Investitionsortes. Ab dem 27. Mai 2025 ist ausschließlich die neue Version bei Anträgen per E-Mail an programmkredite[at]isb.rlp.de zu verwenden.

Die aktualisierten Richtlinien sowie das neue Antragsformular stehen ab dem Datum der Umstellung auf der Website der ISB zum Download bereit.