KfW startet ab Juli 2025 neue Förderprogramme für Digitalisierung und Innovation
Ab dem 1. Juli 2025 erweitert die KfW ihre Förderangebote mit zwei weiterentwickelten Programmen zur Unterstützung von Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation. Die neuen ERP-Förderkredite ersetzen die bisherigen Programme und bieten nun eine noch umfassendere finanzielle Unterstützung. Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung und dem ERP-Förderkredit Innovation können Unternehmen von zinsverbilligten Krediten profitieren. Diese werden in drei Förderstufen angeboten: Basisförderung, LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung. Je nach Reifegrad des Projekts und Innovationskraft des Vorhabens variieren die Konditionen, wobei die HighEnd-Förderung die günstigsten Zinsen bietet.
Eine Besonderheit der neuen Programme ist die Erhöhung der Unterstützung für größere und zukunftsweisende Projekte. Der Zugang zu besonders niedrigen Zinsen wird nun nicht nur durch den Innovationsgrad, sondern auch durch den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz und durch die Größe des Projekts bestimmt. Unternehmen, deren Digitalisierungsvorhaben mehr als 3 % des Jahresumsatzes und deren Innovationsprojekte mehr als 5 % des Umsatzes ausmachen, qualifizieren sich für die HighEnd-Förderung. Auch die Haftungsfreistellung spielt eine wichtige Rolle: Unternehmen können zwischen einer Variante mit und ohne Haftungsfreistellung wählen, wobei letztere zu einer Reduzierung des Risikos für Banken führt. Eine Haftungsfreistellung von bis zu 50 % wird in bestimmten Fällen gewährt.
Ein zusätzliches Highlight ist der KfW Digitalisierungs-Check für Unternehmen, die die Basisförderung beantragen. Dieser digitale Check hilft Unternehmen dabei, ihren Digitalisierungsgrad zu ermitteln und die nächsten Schritte zur Umsetzung einer erfolgreichen Digitalisierung zu planen. Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als 500 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und ihren Sitz in Deutschland haben, können ab sofort einen Antrag stellen. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können von der Basisförderung profitieren, wenn sie den Digitalisierungs-Check erfolgreich absolvieren.
Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit, zusätzlich zu den Krediten einen Förderzuschuss zu beantragen. Dies gilt für die höheren Förderstufen und bietet noch mehr Anreize zur Realisierung von Digitalisierungs- und Innovationsprojekten.
Wer in die Zukunft investieren möchte, kann ab dem 1. Juli 2025 von den verbesserten Konditionen der neuen Programme profitieren.
